| Staatsanwaltschaft Koblenz

Unwetterkatastrophe im Ahrtal: Stand der Ermittlungen

6. Folgemitteilung -2030 Js 44662/21 -

Am 06.08.2021 hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung im Amt - jeweils begangen durch Unterlassen - mitgeteilt. Gleichzeitig hatte sie angekündigt, die Medien und die Öffentlichkeit fortlaufend über den Gang der Ermittlungen zu unterrichten, soweit dies ermittlungstaktisch und unter Berücksichtigung der für die Beschuldigten geltenden Unschuldsvermutung rechtlich möglich ist. Dieser Ankündigung folgend hat sie mit Pressemitteilungen vom 21.12.2021, 15.03.2022, 09.06.2022, 09.09.2022 und 27.09.2022 den jeweiligen Stand der Ermittlungen mitgeteilt.

Im Hinblick auf die Vielzahl von Medienanfragen zu den am 23.09.2022 bekannt gewordenen Hubschrauberflügen vom 14./15.07.2021 entlang der Ahr teilt die Staatsanwaltschaft ergänzend mit:

 

Der Staatsanwaltschaft sind - wie bereits in der die Pressemitteilung vom 27.09.2022 dargelegt - die Hubschraubervideos erst infolge der Presseberichterstattung über die Vernehmungen im Untersuchungsausschuss 18/1 des rheinland-pfälzischen Landtages bekannt geworden. Sie sind daraufhin am 26.09.2022 telefonisch bei dem Polizeipräsidium Koblenz mit der Bitte um eine unverzügliche Vorlage angefordert worden. Das Polizeipräsidium ist dieser Aufforderung am 27.09.2022 nachgekommen und hat insgesamt sieben Videos vorgelegt, von denen drei Überflüge der Ahr am 14.07.2021 zwischen 22.14 Uhr und 22.43 Uhr und die übrigen vier Überflüge der Ahr zwischen 05.38 Uhr und 06.09 Uhr am 15.07.2021 zeigen. Parallel dazu wurde der Untersuchungsausschuss gebeten, Kopien der ihm vorliegenden Videos zu übermitteln. Diese sind am 17.10.2022 bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Eine erste Sichtung der durch den Ausschuss übermittelten Videos spricht dafür, dass die Videos mit den vom Polizeipräsidium übermittelten inhaltlich übereinstimmen. Eine genauere Auswertung des Videomaterials ist noch nicht abgeschlossen. Für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von unmittelbarer Bedeutung sind nur die Videos vom 14.07.2021, nicht aber die vom Morgen des 15.07.2021, da diese erst nach dem für die Ermittlungen maßgeblichen Zeitraum entstanden sind.

Weitere Unterlagen - Mails, Lichtbilder und der Einsatzbericht der Hubschrauberbesatzung -, über die bisher im Zusammenhang mit der zunächst nicht erfolgten Vorlage der Videos an den Untersuchungsausschuss berichtet worden ist, liegen der Staatsanwaltschaft vor. Diese sind bereits Ende August 2021 bzw. im Oktober 2021 im Rahmen der Ermittlungen im Lagezentren des Ministeriums des Innern und für Sport sowie bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier gesichert worden. Sie sind im November und Dezember 2021 nach einer Auswertung durch das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz mit einer Vielzahl anderer Unterlagen zu den Akten gelangt.

Seit dem 29.09.2022 liegt der Staatsanwaltschaft auch ein Übergabeprotokoll vom 15.07.2021 betreffend Videos vor, das sich nach dessen Inhalt allerdings ausschließlich auf am 15.07.2021 - vermutlich nachmittags - entstandene Filme beziehen, jedoch nicht die Videos vom 14.07.2021 betreffen dürfte. Für die in manchen Anfragen aufscheinende Vermutung, die Polizei habe der Staatsanwaltschaft eine Reihe von Unterlagen aus der Flutnacht vorenthalten, liegen hier daher nach derzeitigem Stand keine Anhaltspunkte vor.

Die laufende Auswertung der Unterlagen sowie der inzwischen vorliegenden Videos hat - ebenso wie die erfolgte Vernehmung der Hubschrauberbesatzung - bisher keinen Anfangsverdacht gegen weitere Personen oder Mitglieder der Landesregierung ergeben. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Anfangsverdacht einer durch Unterlassen begangenen fahrlässigen Tötung nicht allein damit begründet werden kann, dass eine Person möglicherweise Kenntnisse von Umständen gehabt hat oder hätte haben müssen, nach denen sie hätte tätig werden müssen. Vielmehr müssen dafür zusätzlich zureichende konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass ein solches Tätigwerden zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung sowohl praktisch möglich war als auch zur Verhinderung von Todesfällen geführt hätte. Angesichts des fortgeschrittenen Ermittlungsstandes müssen in diese Prüfung alle der Staatsanwaltschaft schon bekannt gewordenen Umstände aus der Katastrophennacht einbezogen werden. Dies geschieht fortlaufend.

Wann mit einem Abschluss der Auswertungen und der Ermittlungen zu rechnen ist, kann leider noch immer nicht gesagt werden, da - wie bereits mehrfach mitgeteilt - nicht auszuschließen ist, dass noch Anschlussermittlungen geführt werden müssen.

Erneut ist auf die für die bisher beschuldigten Personen geltende Unschuldsvermutung besonders hinzuweisen.

 

gez. Kruse

Leitender Oberstaatsanwalt

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