| Staatsanwaltschaft Koblenz

Unwetterkatastrophe im Ahrtal: Stand der Ermittlungen

3. Folgemitteilung - 2030 Js 44662/21 -

Am 06.08.2021 hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung im Amt - jeweils begangen durch Unterlassen - mitgeteilt. Gleichzeitig hatte sie angekündigt, die Medien und die Öffentlichkeit fortlaufend über den Gang der Ermittlungen zu unterrichten, soweit dies ermittlungstaktisch und unter Berücksichtigung der für die Beschuldigten geltenden Unschuldsvermutung rechtlich möglich ist. Dieser Ankündigung folgend hat sie mit Pressemitteilungen vom 21.12.2021 und 15.03.2022 den jeweiligen Stand der Ermittlungen mitgeteilt. Diese Mitteilungen werden nunmehr ergänzt:

Die Vernehmungen von Zeuginnen und Zeugen sind - soweit dies bei dem gegenwärtigen Ermittlungsstand beurteilt werden kann - abgeschlossen. Die hierdurch und durch Datenauswertungen gewonnenen Erkenntnisse werden zusammengefasst und durch die Polizei ausgewertet. Es ist naturgemäß gleichwohl nicht auszuschließen, dass sich dadurch oder durch ggf. erfolgende Einlassungen der Beschuldigten noch Ermittlungsansätze ergeben, denen nachzugehen sein wird.

Parallel dazu hat die Staatsanwaltschaft Koblenz einen hydrologischen Sachverständigen mit der naturwissenschaftlichen Überprüfung und Ergänzung der bisher gewonnenen Erkenntnisse beauftragt. Dies soll dazu beitragen, den Ablauf der Flutkatastrophe so genau wie möglich zu rekonstruieren. Diese Rekonstruktion soll dazu dienen, die Vorhersehbarkeit der Katastrophe und den Umgang mit ihr durch die am 14./15.07.2021 mit dem Katastrophenschutz betrauten Personen strafrechtlich beurteilen zu können.

Darüber hinaus wird die Staatsanwaltschaft den Untersuchungsausschuss "Flutkatastrophe" des Landtages Rheinland-Pfalz, der auf eine entsprechende Bitte bereits Materialien zur Verfügung gestellt hat, um die Übermittlung weiterer Unterlagen bitten. Auch diese werden in die abschließenden Bewertungen der Staatsanwaltschaft einfließen. Lediglich der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass die Staatsanwaltschaft fortlaufend prüft, ob die bisherigen Ermittlungsergebnisse Anlass zur Einleitung von Ermittlungen gegen andere als die bisher beschuldigten Personen gibt. Dies ist aus den in der Pressemitteilung vom 15.03.2022 erläuterten, fortbestehenden Gründen jedoch bisher nicht der Fall.

Ein Zeitpunkt für eine abschließende Entscheidung ist derzeit nicht sicher prognostizierbar. Die Ermittlungen werden jedoch auch weiterhin mit großem Nachdruck und dem Ziel eines möglichst baldigen Verfahrensabschlusses geführt.

Die Staatsanwaltschaft wird die Öffentlichkeit über den Fortgang des Verfahrens auch weiterhin unterrichten. Wir bitten jedoch um Verständnis dafür, dass aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Beteiligten, der Unschuldsvermutung für die Beschuldigten und zur Vermeidung einer Gefährdung des Untersuchungszwecks weitergehende Auskünfte bis auf Weiteres nicht möglich sind.

 

gez. Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt

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