| Staatsanwaltschaft Koblenz

Leichenfund am Rodder Maar: Amtsgericht Koblenz bestätigt Haftbefehl und ordnet Untersuchungshaft an.

Folgemitteilung zu 2030 Js 64511/24 vom 24.10.2024

 

Die Vorführung der beiden Festgenommenen beim Amtsgericht Koblenz hat stattgefunden. Die Haftbefehle wurden aufrecht erhalten. Die beiden Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft.

 

gez. Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt

 

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