Im Fall der am Morgen des 26.09.1994 im Bereich des sog. Felsenwegs unterhalb der Festung Ehrenbreitstein in Koblenz ermordeten und sexuell missbrauchten 24-jährigen amerikanischen Touristin Amy Lopez könnte ein Durchbruch gelungen sein.
Die Leiche der jungen Frau, die an diesem Tag zu einer Besichtigung der Festung aufgebrochen war, wurde kurz nach der Tat im sog. General-von-Aster-Zimmer am Aufstieg zur Festung von spielenden Kindern gefunden. Das Opfer war weitgehend entkleidet und wies schwere Kopfverletzungen, mehrere Messerstiche am Oberkörper und Strangulationsmerkmale auf.
Trotz aufwändiger Ermittlungen war es bisher nicht gelungen, die Tat aufzuklären.
Am 23.02.2026 wurde nun ein inzwischen 81-jähriger Deutscher in seiner Wohnung in der Nähe von Koblenz wegen des dringenden Verdachts, seinerzeit Amy Lopez getötet zu haben, festgenommen. Vorausgegangen war der Erlass eines von der Staatsanwaltschaft Koblenz beantragten Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz.
Der Beschuldigte wurde noch am Tag seiner Festnahme der zuständigen Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts vorgeführt, die die Untersuchungshaft anordnete.
Aufgrund des außerordentlich hohen Interesses der Medien und der Öffentlichkeit an diesem Fall laden Staatsanwaltschaft und Polizei Vertreterinnen und Vertreter der Presse zu einer
Pressekonferenz
am 25.02.2026 um 14.00 Uhr
im Polizeipräsidium Koblenz
Moselring 10/12, 56068 Koblenz
ein, um über den Stand der Ermittlungen und die Hintergründe der Festnahme zu informieren.
Interessierte Medienvertreterinnen und -vertreter werden gebeten, sich
bis Mittwoch, 25.02.2026, 10.00 Uhr per E-Mail an
pp.koblenz.pressestelle(at)polizei.rlp.de
anzumelden.
Ich bitte um Verständnis, dass vorher keine weiteren Informationen zur Sache herausgeben werden können. Es wird gebeten, von entsprechenden Anfragen abzusehen.
gez. Mannweiler
Leitender Oberstaatsanwalt
Rechtliche Hinweise:
Unabhängig von der Beweislage gilt im gesamten Ermittlungsverfahren weiterhin die Unschuldsvermutung. Beschuldigte gelten solange als unschuldig, solange sie nicht von einem Gericht verurteilt sind. Dies gilt auch im Falle der Anordnung der Untersuchungshaft. Wenn Untersuchungshaft angeordnet ist, besteht allerdings ein dringender Tatverdacht. Ein dringender Tatverdacht besteht, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen die Wahrscheinlichkeit der Täterschaft des Beschuldigten groß ist.