| Staatsanwaltschaft Koblenz

Ermittlungsverfahren gegen Betreiber von Stadiongastronomie: Durchsuchung während eines Bundesligaspiels des FSV Mainz 05 am 09.11.2024

Ergänzend zur der Pressemitteilung vom 09.11.2024 wird klarstellend mitgeteilt, dass sich das Ermittlungsverfahren nicht gegen den Hauptbetreiber der Stadiongastronomie in der MEWA-Arena in Mainz richtet, sondern lediglich gegen einen Unterpächter, der einen Teilbereich bewirtschaftet.
Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung des Hauptbetreibers der Stadiongastronomie gab und gibt es nicht.

gez. Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt

 

Teilen

Zurück