Ergänzend zur der Pressemitteilung vom 09.11.2024 wird klarstellend mitgeteilt, dass sich das Ermittlungsverfahren nicht gegen den Hauptbetreiber der Stadiongastronomie in der MEWA-Arena in Mainz richtet, sondern lediglich gegen einen Unterpächter, der einen Teilbereich bewirtschaftet.
Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung des Hauptbetreibers der Stadiongastronomie gab und gibt es nicht.
gez. Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt