Staatsanwaltschaft Koblenz
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Stellenausschreibung
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Adresse und Kontakt
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
Telefon: 0261/1307-0
Telefax: 0261/1307-38510
E-Mail: stako(at)genstako.jm.rlp.de
Behördenleitung:
Telefon: 0261/1307-30500
Behördenleiter:
Mario Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt
Ständiger Vertreter des Behördenleiters:
Thomas Büttinghaus, Oberstaatsanwalt
Geschäftsleiter:
Torben Olbrisch, Justizamtmann
Pressestelle:
Dr. Martina Müller-Ehlen, Oberstaatsanwältin
Thomas Büttinghaus, Oberstaatsanwalt
Thorsten Kahl, Oberstaatsanwalt
Kirsten Mietasch, Staatsanwältin
E-Mail: pressestelle.stako(at)genstako.jm.rlp.de
Presseanfragen sollten per Mail an das angegebene und während der Dienstzeiten ständig überwachte Pressepostfach gestellt werden, um eine zeitnahe Bearbeitung zu ermöglichen.
Sprechzeiten:
Mo bis Do: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Fr: 09.00 - 12.30 Uhr
Wichtiger Hinweis:
Aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Datensicherheit können Eingaben in Rechtsangelegenheiten, insbesondere Erklärungen, die Fristen wahren sollen, nicht per einfacher E-Mail erfolgen. Diese sind schriftlich auf dem Postweg, per Telefax, zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Rechtsantragsstelle oder elektronisch unter Wahrung der Voraussetzungen des § 32a der Strafprozessordnung sowie unter Beachtung der Voraussetzungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vorzunehmen. Ausführliche Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://ejustice.rlp.de/de/ejustice/elektronischer-rechtsverkehr/.
Hinweis nach dem Landestransparenzgesetz:
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Eine Auskunftspflicht nach diesem Gesetz besteht für die Staatsanwaltschaften jedoch nur soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Auskünfte zu Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren werden nur nach den entsprechenden Prozessordnungen erteilt.
Hinweis zu § 4 EGovGRP:
„Ein sicher verschlüsselter elektronischer Zugang zur Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 EGovGRP ist über das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz eingerichtet. Um das Nutzerkonto der Verwaltung adressieren zu können, wird auf Absenderseite ebenfalls ein Nutzerkonto benötigt. Hierzu ist eine Registrierung unter nutzerkonto.service.rlp.de erforderlich. Dort sind auch weitere Informationen zum Registrierungs- und Versendeprozess zu finden.“