Fund einer Babyleiche in Oberirsen am 29.08.2022

Staatsanwaltschaft hat Ermittlungsverfahren eingestellt

 

- Folgemitteilung 2070 Js 53114/22 -

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat ein im Zusammenhang mit dem Fund einer Babyleiche am 29.08.2022 in Oberirsen wegen des Anfangsverdachts des Totschlags gegen eine jugendliche Person geführtes Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen konnte ein hinreichender Tatverdacht einer Straftat nicht begründet werden.

Weder bei der Obduktion des Leichnams noch im Zuge der veranlassten weiteren Ermittlungen haben sich tragfähige Hinweise dafür ergeben, dass das aufgefundene Kind zum Zeitpunkt der Geburt noch gelebt hat und aufgrund einer Gewalteinwirkung oder eines anderweitigen Fremdverschuldens verstorben sein könnte. Aus diesem Grund lässt sich ein strafbares Handeln nicht mit der erforderlichen Gewissheit belegen.

Weitere Auskünfte können im Hinblick auf die besonders schutzwürdigen Belange der Betroffenen auch auf Nachfrage nicht erteilt werden.

Rechtlicher Hinweis:

Gemäß § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht hätten, noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit bestünde. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr stets die Unschuldsvermutung.

 

gez. Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt